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   OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15.N   

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OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15.N (https://dejure.org/2017,19229)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 E 7/15.N (https://dejure.org/2017,19229)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 E 7/15.N (https://dejure.org/2017,19229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 2 BauGB, § 172 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB, § 173 Abs 3 S 1 BBauG, § 1 BauRglV
    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung eines Nichtbaugebiets; Einstufung als erhaltungswürdig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung eines Fehlers im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung; Überleitung von Außengebietsfestsetzungen hamburgischer Baustufenpläne in das Bauplanungsrecht; Gebäude mit unterschiedlichen Baustilen als erhaltungswürdiges ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines Fehlers im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung; Überleitung von Außengebietsfestsetzungen hamburgischer Baustufenpläne in das Bauplanungsrecht; Gebäude mit unterschiedlichen Baustilen als erhaltungswürdiges ...

  • rechtsportal.de

    Heilung eines Fehlers im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung; Überleitung von Außengebietsfestsetzungen hamburgischer Baustufenpläne in das Bauplanungsrecht; Gebäude mit unterschiedlichen Baustilen als erhaltungswürdiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Aufstellung eines Bebauungsplans kann geheilt werden

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1488
  • ZfBR 2017, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08

    Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Allerdings ist der Plangeber nicht ermächtigt, den Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung über die Reichweite der ortsbildprägenden Bebauung oder die - vor allem optischen - Auswirkungen der Bauwerke von städtebaulicher Bedeutung hinaus zu erstrecken (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, NordÖR 2013, 366, 367 m.w.N., juris Rn. 37).

    Erfasst werden damit ausschließlich Wirkungen optischer Art. Anlagen, die für sich genommen die erforderliche prägende Wirkung nicht entfalten, aber Bestandteil eines die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, sind in dieser Eigenschaft geschützt (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., 368 m.w.N., juris Rn. 40).

    § 172 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BauGB erstreckt den Erhaltungsgedanken auf bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild ihrer Umgebung zwar nicht prägen, aber doch zur "städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt" beitragen, indem sie die Umgebung räumlich mitgestalten und zur Unverwechselbarkeit der Ansicht eines Ortsteils, Platzes oder Straßenzuges beisteuern (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., 369, juris Rn. 46).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Lassen sich mithin im Anschluss an eine die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllende Bebauung keinerlei Merkmale ausmachen, die eine zum Außenbereich hin abgrenzbare Fläche markieren und diese deshalb als noch zum Bebauungszusammenhang gehörig erscheinen lassen, dann endet der Bebauungszusammenhang mit dem letzten Haus (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 8.10.2015, ZfBR 2016, 67, 68 m.w.N., juris Rn. 5 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 25.2.2015, 2 Bf 213/11, juris Rn. 44; v. 5.7.2001, 2 Bf 19/97, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 10.9.2015, BVerwGE 153, 16, 19, juris Rn. 12; Beschl. v. 5.10.2015, BRS 83 Nr. 10, juris Rn. 5; v. 18.5.2016, ZfBR 2016, 589, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Das ändert nichts daran, dass die Antragsteller zulässigerweise und in der Sache erfolgreich einen ihnen nachteiligen Rechtsfehler der Rechtsverordnung geltend gemacht haben und sie folglich auch von der Kostenlast des Normenkontrollverfahrens freigestellt bleiben müssen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.2014, 2 E 9/10.N, n.v. im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 3.4.2008, 4 CN 4/07, juris Rn. 30; v. 4.6.1991, BVerwGE 88, 268, 271 f., juris Rn. 27).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 4.07

    Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Das ändert nichts daran, dass die Antragsteller zulässigerweise und in der Sache erfolgreich einen ihnen nachteiligen Rechtsfehler der Rechtsverordnung geltend gemacht haben und sie folglich auch von der Kostenlast des Normenkontrollverfahrens freigestellt bleiben müssen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.2014, 2 E 9/10.N, n.v. im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 3.4.2008, 4 CN 4/07, juris Rn. 30; v. 4.6.1991, BVerwGE 88, 268, 271 f., juris Rn. 27).
  • BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16

    Abwägungsinteressen bei teilweiser Aufhebung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 10.9.2015, BVerwGE 153, 16, 19, juris Rn. 12; Beschl. v. 5.10.2015, BRS 83 Nr. 10, juris Rn. 5; v. 18.5.2016, ZfBR 2016, 589, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 25.02.2015 - 2 Bf 213/11

    Zum Anspruch auf Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung zweier Anbauten an

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Lassen sich mithin im Anschluss an eine die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllende Bebauung keinerlei Merkmale ausmachen, die eine zum Außenbereich hin abgrenzbare Fläche markieren und diese deshalb als noch zum Bebauungszusammenhang gehörig erscheinen lassen, dann endet der Bebauungszusammenhang mit dem letzten Haus (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 8.10.2015, ZfBR 2016, 67, 68 m.w.N., juris Rn. 5 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 25.2.2015, 2 Bf 213/11, juris Rn. 44; v. 5.7.2001, 2 Bf 19/97, juris Rn. 36).
  • OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14

    Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Für den denkmalrechtlichen Ensemblebegriff i.S.d. § 4 Abs. 2 DSchG ist aber bereits klargestellt worden, dass die für ihn maßgebliche Bezogenheit von mehreren baulichen Anlagen aufeinander sich auch aus ihrer Entstehungsgeschichte ableiten kann, was sich aus der geschichtlichen Bedeutung, die ein übergreifendes Kriterium für die Denkmalschutzwürdigkeit ist, unmittelbar ergibt (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2014, NordÖR 2015, 129, 131, juris Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 05.07.2001 - 2 Bf 19/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Lassen sich mithin im Anschluss an eine die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllende Bebauung keinerlei Merkmale ausmachen, die eine zum Außenbereich hin abgrenzbare Fläche markieren und diese deshalb als noch zum Bebauungszusammenhang gehörig erscheinen lassen, dann endet der Bebauungszusammenhang mit dem letzten Haus (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 8.10.2015, ZfBR 2016, 67, 68 m.w.N., juris Rn. 5 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 25.2.2015, 2 Bf 213/11, juris Rn. 44; v. 5.7.2001, 2 Bf 19/97, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist erst verletzt, wenn der Plangeber eine Gruppe von Grundstückseigentümern im Vergleich zu anderen Grundstückseigentümern anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88, juris Rn. 47; v. 29.5.1990, BVerfGE 82, 60, 86, juris Rn. 103; OVG Hamburg, Urt. v. 12.1.2011, 2 E 10/06.N, n.v.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15

    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan";

  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

  • OVG Hamburg, 27.04.2016 - 2 E 20/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, mit dem (u.a.) ein Sumpfwald-Biotop als

  • OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für

  • VG Hamburg, 30.10.2020 - 7 K 4140/18

    Vereinbarkeit eines Änderungsvorhabens (Dachausstiegsbauwerk) mit einer

    Bereits bei der Erfassung des maßgeblichen Ortsbildes kommt es auf die Schutzzielbestimmung der Erhaltungsregelung an; so ist der Blick auf den tatsächlichen Bestand beispielsweise bei einem Schutzzweck "Erhaltung einer geschlossenen Blockrandbebauung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.2014, a.a.O.) auf andere Tatsachen zu richten, als wenn die Erhaltungsregelung auf die Bewahrung von Bauten zielt, die erkennbar einer bestimmten Zeitschicht zuzuordnen sind (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, juris Rn. 89).

    Anlagen, die selbst nicht die erforderliche prägende Wirkung entfalten, aber Bestandteil eines die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, können im Hinblick auf ihren Beitrag zu dem geschützten Ensemble von dem Erhaltungsgebot erfasst sein (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007, a.a.O., Rn. 38; OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, 2 E 2/08.N, juris Rn. 40; Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, juris Rn. 85; Stock, a.a.O., Rn. 154; Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 172, Rn. 78).

    Im Sinne der Geltungserhaltung sind bei der Auslegung auch Ergebnisse auszuschließen, aufgrund derer eine Erhaltungsgebietsfestsetzung Gebäude gleichsam beliebig zu städtebaulich erhaltenswerten Gruppen zusammenfasst (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., Rn. 42 - wohl, bei richtigem Verständnis, auch OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, a.a.O., Rn. 87).

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Zwar enthält der Baustufenplan Bergedorf II für das Gebiet zwischen dem S..., dem N... S... und der D...-E... eine Außengebietsfestsetzung, doch sind solche Festsetzungen nicht in das geltende Bauplanungsrecht übergeleitet worden (so jetzt auch für kleinflächige Außengebietsfestsetzungen OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, juris Rn. 43-51); auf die Frage, ob die Festsetzung durch die tatsächliche bauliche Entwicklung funktionslos geworden ist, kommt es daher nicht an.
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Mangels einer Überleitung dieser Ausweisung (OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, ZfBR 2017, 592, juris Rn. 42) bemisst sich die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit dieses Teils des Straßenabschnitts nach § 125 Abs. 2 BauGB.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 LA 8/17

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein im Bereich einer Erhaltungssatzung

    Hier genügt es, wenn der Schutzbereich insgesamt Besonderheiten aufweist, die die Erhaltung rechtfertigen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 20.04.2017, 2 E 7/15.N, Juris).
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